Mitspracherecht der Kinder in der Tageseinrichtung

In der Tageseinrichtung wird befürwortet, dass die Kinder sich grundsätzlich zu Themen, Angelegenheiten und Problemen äußern und auch mitbestimmen dürfen.

Dieses Recht orientiert sich angemessen an das Alter und dem Entwicklungsstand der Kinder.

 

Die Beteiligung beinhaltet:

Mitarbeit, Mitverantwortung, Mitbestimmung  und wird durch „Besprechungen oder Kinderkonferenzen“ gemeinsam angegangen.            

 

Dabei wird darauf geachtet und erklärt, dass die „aufgestellten Regeln“ beachtet werden müssen und dass das „Wohl aller anderen Kinder berücksichtigt und gewährleistet sein muss“.

   

Gelegenheiten zur praktischen Ausübung der Mitbestimmung bieten sich z.B. im „Morgenkreis“ oder auch in einem  kleinen, etwas persönlicheren Rahmen in einer „kleinen Konferenz“.

Bestimmte „Angelegenheiten oder Probleme“ bei den Kindern bedürfen aber oft einer „schnellen Anhörung oder Klärung“.

Umso wichtiger ist es dann, sich uns vertrauenswürdig und  spontan dieser „Angelegenheiten“ anzunehmen und den Kindern den Freiraum und die Beachtung zu bieten, die zur Aussprache und Klärung mit den Beteiligten führen soll.

 

Das Ziel:
„Die Interessen und Bedürfnisse der Kinder ernst zu nehmen und sie mit Respekt und Empathie zu unterstützen und zu begleiten.“